Therapiehundeteamausbildung (ÖCBH)

WER ist als Therapiehund geeignet?


Ob groß oder klein – alle sind willkommen!


WAS ist ein Therapiehund?

Ein Therapiehund ist nicht einfach nur ein braver, gutmütiger Hund. Ein Therapiehund hat nach bestandenem Eignungstest gemeinsam mit seinem zweibeinigen Begleiter eine Ausbildung absolviert, welche die theoretische Schulung des Hundeführers und die praktische Arbeit mir dem Hund umfaßt. Daher handelt es sich auch nicht um eine Therapiehunde- sondern um eine Therapiehundeteamausbildung. Dabei wird neben der Arbeit mit Menschen mit besonderen Bedürfnissen, mit Kindern und mit älteren Menschen besondere Aufmerksamkeit auf das Zusammenspiel und die Belastbarkeit des Teams gelegt. Der/die HundeführerIn lernt u.a. auf die Bedürfnisse des Hundes und aller Beteiligten zu achten. Je nach Eignung und Belastbarkeit von Hund und Hundeführer erhält das Team die Einsatzberechtigung für diverse Einrichtungen.
So berechtigt die erfolgreich bestandene Abschlußprüfung das Team beispielsweise zum Einsatz in:
 Seniorenzentren,
 Einrichtungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen
 Schulen
 Kindergärten
 Rehabilitationszentren
 Gefängnis
 Psychiatrische Einrichtungen , ...

 

WOZU ein Therapiehund?

Ich verstehe die Arbeit mit dem Therapiehund als einen Beitrag zu etwas mehr Menschlichkeit.

Für:
 den autistischen Jungen, der eigentlich nie spricht, aber dem Hund verbale Kommandos gibt
 den Buben im Wachkoma, der erstmals seine Finger selbständig streckt um den Hund zu streicheln und freudig sein Gesicht in sein Fell steckt.
 die freundliche alte Dame im Seniorenzentrum, die meint: „Wenn die Hunde da sind geht es mir besser“.
 die Mutter, die sich bedankt, dass sie selbst ihre Angst vor Hunden verloren hat, da sie durch das Wissen ihrer Tochter über Hunde, dass sie in den Hundebesuchsstunden erworben hat, so viel über das Verhalten der Hunde gelernt hat.
 die Patienten in der Rehaklinik, die motiviert durch die Hunde verloren geglaubte Fähigkeiten zeigen und wiedererlernen
 das Stück Lebensfreude, dass sie traumatisierten, beeinträchtigten, ... Menschen wiedergeben
 usw.



 

WIE werde ich ein Therapiehund?


Seit Jänner 2009 ist dies in der ÖKV Prüfungsordnung für Therapiehundeteams einheitlich festgelegt.

1. Eignungstest:

Voraussetzung für den Eignungstest:

Hund muß:
 Mindestens 12 Monate alt sein,
gesund sein,
gechipt sein und
 bereits eine Begleithundeprüfung (BH) oder eine Prüfung einer gleichwertigen oder übergeordneten Prüfungsstufe erfolgreich abgelegt haben.

HundeführerIn muß:
 mindestens 18 Jahre alt sein
 mittels Impfpaß die Gültigkeit der Tollwutimpfung des Hundes nachweisen 
 für den ausreichenden Versicherungsschutz sorgen..

Beim Eignungstest werden von mindestens 1 ÖKV THT RichterIn, entsprechend der ÖKV Therapiehundeprüfungsordnung das Wesen des Hundes und sein Verhalten in unterschiedlichen Situationen überprüft.

Von Bedeutung sind dabei Unbefangenheit, Belastbarkeit, Sozialisierung, Gehorsam, gegenseitige Bindung, Reizschwelle, Aggressivität, Ängstlichkeit, Motivierbarkeit, Verhalten in verschiedenen Situationen in Verbindung mit Geräten und gegenüber Fremdpersonen, ...

Wurde dieser Eignungstest von Mensch und Hund als Team erfolgreich bestanden, ist dieses Team berechtigt die Therapiehundeteamausbildung zu absolvieren.

2. Ausbildung

Die Therapiehundeteamausbildung im Ausmaß von ca. 60 Stunden umfaßt die praktische und theoretische Ausbildung durch eine ÖKV THT Trainerin. Im Rahmen der Ausbildung sind weiters 3 Praxiseinsätze unter Anleitung der Trainerin in verschiedenen Institutionen, wie Seniorenzentrum, Schule, Kindergarten, Wohnheim für Menschen mit Handicap zu absolvieren.
Voraussetzung für die Abschlussprüfung ist, dass diese Ausbildung erfolgreich absolviert wurde.

3. Abschlußprüfung

Die Abschlußprüfung erfolgt durch mindestens 2 ÖKV THT RichterInnen entsprechend der ÖKV Prüfungsordnung für Therapiehundeteams und besteht aus einer praktischen und einer theoretischen Prüfung (schriftlich/mündlich). Der Hund muß mindestens 15 Monate alt sein. Die erfolgreich bestandene Therapiehundeteamprüfung behält ihre Gültigkeit für 15 Monate.

4. Jahresüberprüfung

Die Jahresüberprüfung wird wiederum von 2 ÖKV THT RichterInnen entsprechend der ÖKV Prüfungsordnung für Therapiehundeteams durchgeführt und muß jährlich erfolgreich absolviert werden muß. Nach bestandener Jahresüberprüfung und Vorlage eines aktuellen tierärztlichen Gesundheitszeugnis sowie der Bestätigung einer gültigen Tollwutimpfung verlängert sich die Gültigkeit der THT – Prüfung um weitere 15 Monate.

 

Wann?

Nächster Eignungstest September 2011


Anmeldung und nähere Informationen:

über weitere Termine, Ausbildung, etc. unter:

Mag. Andrea Nowy,
Therapiehundeteam Trainerin und Richterin (ÖKV)
Mitglied der ÖKV Therapiehundekommission
Mitglied der Arbeitsgruppe Schulhund des Bundesministeriums 
Tel.: 0676/5406350; 0650/8884100
andrea.nowy@gmail.com